Wichtige Neuerungen in der Förderung von Auszubildenden!
Alle Ausbildungsverhältnisse mit Auszubildenden, die entweder eine einfache oder - neu - eine erweiterte Berufsbildungsreife als höchsten allgemeinen Schulabschluss vorzuweisen haben, sind ab sofort förderfähig.
Bislang wurde die Berufsbildungsreife, soweit kein Schulabschluss mit sozialpädagogischem Förderbedarf vorlag, lediglich als einfache Berufsbildungsreife (BBR) verstanden und gefördert. Der Schulabschluss der erweiterten Berufsbildungsreife (eBBR) war demnach bisher nicht förderfähig.
Nun können BBR und eBBR gefördert werden.
Das Team der Verbundberatung steht wie immer kurzfristig für die Unterstützung zur Seite.