Sommerloch? Nicht, wenn es um den Start des neuen Ausbildungsjahres geht. Passend dazu ist gerade die ⏩ neue Berliner Richtlinie für die Förderung der Ausbildung rückwirkend zum 1. Juli 2025 in Kraft getreten.
Folgende wesentliche Stichworte und z.T. Neuerungen hier für Sie zusammengefasst:
⏩ Digitale Verbundformate sind förderfähig.
⏩ Der Zuschuss zur Prüfungsvorbereitung steigt von 400 EUR auf 440 EUR. Alle anderen Zuschüsse Verbundausbildung bleiben unverändert.
⏩ Splitterberufe: Antragstellung jetzt durch die Auszubildenden; die Förderung steigt von 12 EUR auf 24 EUR pro auswärtigem Schultag.
⏩ Die Förderung von Ausbildungsverhältnissen mit Auszubildenden ohne Schulabschluss, mit einfacher bzw. erweiterter Berufsbildungsreife oder Förderstatus bleibt erhalten.
⏩ Zukünftig werden Betriebe bei der Ausbildung von Frauen in männertypischen Berufen und von Männern in frauentypischen Berufen unterstützt.
⏩ Die bisherige Förderung für alleinerziehende Auszubildende mit einem Kind unter 12 Jahren wird ersetzt durch die Förderung von Auszubildenden, die ein Kind erziehen oder nachweislich jemanden pflegen.
Wir beraten alle Berliner Unternehmen aller Branchen zu weiteren Voraussetzungen und unterstützen gern beim Fördermittelmanagement.